Zum Inhalt springen

Wissenschaftliche Kooperationen

Forschung, Vermittlung und Schutz der öffentlichen Gesundheit

Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für:

  • Kooperationen mit Universitäten und akademischen Einrichtungen
  • Kooperationen mit öffentlichen und privaten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen
  • Beiträge von Forschenden und Forschungsgruppen
  • Kooperationen mit wissenschaftlichen Fachzeitschriften
  • Projekte zur öffentlichen Vermittlung mit institutionellen Portalen der öffentlichen Gesundheit

Wissenschaftliche Kooperationen verfolgen keinen werblichen oder kommerziellen Zweck.

Ziele der wissenschaftlichen Kooperationen

  • die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung zugänglich machen
  • den Dialog zwischen der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft fördern
  • der Fehlinformation in den Bereichen Gesundheit und Ernährung entgegenwirken
  • eine informierte Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit fördern
  • durch evidenzbasierte Information zur Prävention beitragen

Maßgebliche wissenschaftliche und ethische Grundsätze

Jede wissenschaftliche Kooperation muss sich an folgende Grundsätze halten:

  • methodische Strenge
  • Transparenz der Quellen
  • Überprüfbarkeit der Evidenz
  • Fehlen erheblicher Interessenkonflikte
  • redaktionelle Unabhängigkeit
  • vorrangiges Interesse an der öffentlichen Gesundheit

Arten der Kooperation

Wissenschaftliche Kooperationen können umfassen:

  • Verbreitung der Ergebnisse wissenschaftlicher Studien
  • Veröffentlichung populärwissenschaftlicher Artikel auf Grundlage peer-reviewter Literatur
  • publikumsgerechte Aufbereitung zuvor veröffentlichter wissenschaftlicher Inhalte
  • Informations- und Präventionsprojekte im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • fortlaufende redaktionelle Kooperationen

Alle Inhalte sind mit überprüfbaren bibliografischen Angaben versehen.

Bewertungsprozess

Vorschläge für wissenschaftliche Kooperationen unterliegen einem strukturierten Prozess, der Folgendes umfassen kann:

  • vorläufige Bewertung des Vorschlags
  • Prüfung durch den Wissenschaftlichen Beirat
  • Überprüfung der wissenschaftlichen und ethischen Kohärenz
  • mögliche redaktionelle Überprüfung

Die Einreichung eines Vorschlags garantiert nicht automatisch dessen Genehmigung oder Veröffentlichung.

Rolle des Wissenschaftlichen Beirats

Der Wissenschaftliche Beirat von LIFE Science Tube erfüllt folgende Aufgaben:

  • methodische Aufsicht über die Kooperationen
  • Unterstützung bei der wissenschaftlichen Bewertung der Inhalte
  • Sicherstellung der Übereinstimmung mit der angewandten wissenschaftlichen Methode
  • Gewährleistung des Interesses an der öffentlichen Gesundheit

Verbreitung und Teilen von Inhalten

Genehmigte wissenschaftliche Inhalte können:

  • auf LIFE Science Tube veröffentlicht werden
  • auf wissenschaftlichen oder institutionellen Portalen geteilt werden
  • mit ordnungsgemäßer Quellen- und Autorenangabe zitiert werden
  • zu Vermittlungszwecken aufbereitet werden, ohne ihre wissenschaftliche Bedeutung zu verändern

Etwaige Lizenzen und Urheberrechte werden stets gewahrt.

Leitprinzip:

Die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Information ist ein wesentliches Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.